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E-Rechnung für Handwerker: Was gilt, und wie geht es einfach?
Handwerksbetriebe schreiben Rechnungen an Privatkunden, Firmen, Hausverwaltungen und Behörden. Für jede Gruppe gilt bei der E-Rechnung etwas anderes. Hier der Überblick.
Welche Rechnungen eine E-Rechnung sein müssen
- An Firmen in Deutschland (zum Beispiel Bauunternehmen, Gewerbekunden, Hausverwaltungen als Unternehmen): E-Rechnung ab 2028, bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz schon ab 2027. Bis dahin sind Papier und, mit Zustimmung, PDF erlaubt.
- An Privatkunden: keine E-Rechnungspflicht. Bei Arbeiten an einem Grundstück oder Gebäude müssen Sie aber wie bisher innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen.
- An Behörden: meist schon heute als XRechnung mit Leitweg-ID.
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € dürfen immer auf Papier oder als PDF ausgestellt werden.
Mehr zu Fristen und Ausnahmen: E-Rechnungspflicht: Wer muss was ab wann?
Bauleistungen mit Reverse Charge
Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer schuldet oft der Kunde die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). In der E-Rechnung werden solche Positionen mit der Steuerkategorie „Reverse Charge“ gekennzeichnet. Die Rechnung braucht dann neben Ihrer USt-IdNr. oder Steuernummer auch die USt-IdNr. oder Registernummer Ihres Kunden. Billmorph prüft das und weist auf fehlende Angaben hin.
Abschlags- und Schlussrechnungen
Die XRechnung kennt eigene Rechnungsarten für Bauleistungen (Teilrechnung, Teilschlussrechnung, Schlussrechnung). Billmorph erstellt derzeit Rechnungen und Gutschriften. Wenn Sie regelmäßig Abschlagsrechnungen als E-Rechnung brauchen, schreiben Sie uns an info@billmorph.com.
So geht es ohne neue Software
Sie schreiben Ihre Rechnungen weiter mit Ihrem bisherigen Programm, mit Word oder Excel oder sogar von Hand. Laden Sie das PDF, einen Scan oder ein Handyfoto bei Billmorph hoch, prüfen Sie die ausgelesenen Daten und laden Sie die fertige E-Rechnung herunter. Siehe auch E-Rechnung aus Word oder Excel.
Häufige Fragen
Brauche ich für Privatkunden eine E-Rechnung?
Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland.
Was ist mit Material-Rechnungen unter 250 €?
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € dürfen nach § 33 UStDV immer als Papier- oder PDF-Rechnung ausgestellt werden.
Kann ich eine handgeschriebene Rechnung umwandeln?
Ja. Fotografieren Sie die Rechnung und laden Sie das Foto hoch. Prüfen Sie die ausgelesenen Werte bitte besonders sorgfältig.